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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziffer Consulting - AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2.
Die Lizensierung und Lieferung von Software Produkten erfolgt demnach ausschliesslich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde in seinen Korrespondenzunterlagen sowie Standard-Bestellformularen darauf verweist.


§ 2 Angebote

Ziffer Consulting bietet Softwareprodukte verschiedener führender Hersteller an. Die Angebote der Firma Ziffer Consulting sind freibleibend. Im Übrigen sind auch Preislisten und andere Werbeunterlagen von Ziffer Consulting freibleibend und unverbindlich.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten ab Werk ausschliesslich Verpackung und zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Rechnungen werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

§ 4 Lieferung

1.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware durch Ziffer Consulting an die Lieferadresse oder mit der Abholung durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dienstleistungsunternehmen auf den Kunden über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Ziffer Consulting berechtigt, Zahlung gemäss Abschnitt 5 zu verlangen.

2.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.


3.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ziffer Consulting enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde Ziffer Consulting zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Leistung nach Ablauf diser Frist abzulehnen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.


§ 5 Stornierung

Nimmt der Kunde eine Sonderentwicklung (Hard-oder Software) zum Teil oder insgesamt nicht ab, hat er Ziffer Consulting den vollen Schaden (bis zum Stornozeitpunkt aufgewendete Leistungen, Dispositionsaufwand, entgangener Gewinn) zu ersetzen. Es werden mindestens 30 % des Auftragswertes als pauschalierter Schadensersatz berechnet.

§ 6 Gewährleistung

1.
Bezüglich der Softwareprodukte, die von Drittfirmen stammen (sog.Fremdsoftware) und von Ziffer Consulting angeboten und verkauft werden, gelten vorrangig die dieser Fremdsoftware beigefügten Linzenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma.

2.
Sofern die Softwareprodukte Mängel aufweisen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche mit folgender Massgabe zu:

2.1.
Ein Mangel der Software kann dann nicht angenommen werden, wenn diese entgegen der Produktbeschreibung in einer Hardware- oder Software Umgebung eingesetzt wird, die den Anforderungen der Software nicht entspricht oder die selbst fehlerhaft ist.

2.2.
Ein Mangel der Software kann dann weiterhin nicht angenommen werden, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte in die Software eingegeriffen hat.

2.3.
Auf die gegenüber Kaufleuten im Falle eines beiderseitigen Handelskaufes bestehenden Untersuchungs- und Rügepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.

2.4.
Im Falle eines Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung fordern (Nacherfüllung). Die Ansprüche auf Nacherfüllung finden jedoch nur dann Anwendung, wenn ein im Verhältnis zu


Umfang und Schwere des Mangels der Software angemessener Teil der vereinbarten Zahlung bereits bezahlt ist.


2.5.
Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist Ziffer Consulting hierzu nicht in der Lage, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern Ziffer Consulting den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Eine Minderung ist ausgeschlossen.

2.6.
Garantiezusagen bezüglich der Software mit Ausnahme von Äusserungen des Herstellers lässt Ziffer Consulting nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch die gesetzlichen Vertreter der Ziffer Consulting schriftlich bestätigt wurden.

2.7.
Soweit selbständige Garantie- und Gewährleistungsverträge zwischen dem Kunden und dem Hersteller bestehen, berühren diese das Verhältnis zwischen dem Kunden und Ziffer Consulting nicht.

2.8.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach der Ablieferung der Software beim Kunden.

§ 7 Haftung

1.
Ziffer Consulting haftet -gleich aus welchem Rechtsgrund- für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Regelungen.

2.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ziffer Consulting nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3.
Der Haftungsumfang ist auf 20.000 Euro beschränkt.

4.
Für den Verlust von Daten und Programmen haftet Ziffer Consulting nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmässig und aufwendungsadäquate Datensicherungen durchführt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich Ziffer Consulting das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.

§ 9 Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. (Siehe Datenschutzerklärung)

§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit seinen Kunden unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordungen, sind solche Verweise unwirksam. Die Anwendung des UN- Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Frankfurt am Main. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht gegenüber dem privaten Endverbraucher.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder der daneben abgeschlossenen individuellen Verträge ganz oder teilweise ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: Frankfurt am Main, den 16.10.2003

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