Ziffer Consulting - AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen
Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.
Die Lizensierung und Lieferung von Software Produkten erfolgt demnach
ausschliesslich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung,
wenn der Kunde in seinen Korrespondenzunterlagen sowie Standard-Bestellformularen
darauf verweist.
§ 2 Angebote
Ziffer Consulting bietet Softwareprodukte verschiedener
führender Hersteller an. Die Angebote der Firma Ziffer Consulting
sind freibleibend. Im Übrigen sind auch Preislisten und andere Werbeunterlagen
von Ziffer Consulting freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk ausschliesslich Verpackung
und zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Rechnungen
werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
§ 4 Lieferung
1.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware durch Ziffer
Consulting an die Lieferadresse oder mit der Abholung durch den Kunden
oder einem von ihm beauftragten Dienstleistungsunternehmen auf den Kunden
über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des
Kunden. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Ziffer Consulting berechtigt,
Zahlung gemäss Abschnitt 5 zu verlangen.
2.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung
gestellt werden.
3.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot
oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ziffer Consulting
enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde
Ziffer Consulting zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen,
um die Leistung nach Ablauf diser Frist abzulehnen. Bei fruchtlosem Verstreichen
dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche
vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Stornierung
Nimmt der Kunde eine Sonderentwicklung (Hard-oder Software)
zum Teil oder insgesamt nicht ab, hat er Ziffer Consulting den vollen
Schaden (bis zum Stornozeitpunkt aufgewendete Leistungen, Dispositionsaufwand,
entgangener Gewinn) zu ersetzen. Es werden mindestens 30 % des Auftragswertes
als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
§ 6 Gewährleistung
1.
Bezüglich der Softwareprodukte, die von Drittfirmen stammen (sog.Fremdsoftware)
und von Ziffer Consulting angeboten und verkauft werden, gelten vorrangig
die dieser Fremdsoftware beigefügten Linzenzbedingungen der jeweiligen
Drittfirma.
2.
Sofern die Softwareprodukte Mängel aufweisen, stehen dem Kunden die
gesetzlichen Mängelansprüche mit folgender Massgabe zu:
2.1.
Ein Mangel der Software kann dann nicht angenommen werden, wenn diese
entgegen der Produktbeschreibung in einer Hardware- oder Software Umgebung
eingesetzt wird, die den Anforderungen der Software nicht entspricht oder
die selbst fehlerhaft ist.
2.2.
Ein Mangel der Software kann dann weiterhin nicht angenommen werden, wenn
der Kunde selbst oder durch Dritte in die Software eingegeriffen hat.
2.3.
Auf die gegenüber Kaufleuten im Falle eines beiderseitigen Handelskaufes
bestehenden Untersuchungs- und Rügepflicht wird ausdrücklich
hingewiesen.
2.4.
Im Falle eines Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung
des Mangels oder eine Ersatzlieferung fordern (Nacherfüllung). Die
Ansprüche auf Nacherfüllung finden jedoch nur dann Anwendung,
wenn ein im Verhältnis zu
Umfang und Schwere des Mangels der Software angemessener Teil der vereinbarten
Zahlung bereits bezahlt ist.
2.5.
Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist Ziffer Consulting hierzu
nicht in der Lage, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und sofern Ziffer Consulting den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz
oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Eine Minderung
ist ausgeschlossen.
2.6.
Garantiezusagen bezüglich der Software mit Ausnahme von Äusserungen
des Herstellers lässt Ziffer Consulting nur gegen sich gelten, wenn
diese schriftlich vereinbart sind und durch die gesetzlichen Vertreter
der Ziffer Consulting schriftlich bestätigt wurden.
2.7.
Soweit selbständige Garantie- und Gewährleistungsverträge
zwischen dem Kunden und dem Hersteller bestehen, berühren diese das
Verhältnis zwischen dem Kunden und Ziffer Consulting nicht.
2.8.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach der Ablieferung
der Software beim Kunden.
§ 7 Haftung
1.
Ziffer Consulting haftet -gleich aus welchem Rechtsgrund- für vorsätzliche
und grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter
und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
nach den gesetzlichen Regelungen.
2.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ziffer Consulting nur dann,
wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Im
übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.
Der Haftungsumfang ist auf 20.000 Euro beschränkt.
4.
Für den Verlust von Daten und Programmen haftet Ziffer Consulting
nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmässig
und aufwendungsadäquate Datensicherungen durchführt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis
resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich Ziffer Consulting
das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.
§ 9 Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt. (Siehe Datenschutzerklärung)
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit seinen Kunden unterliegen
ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses
Recht auf ausländische Rechtsordungen, sind solche Verweise unwirksam.
Die Anwendung des UN- Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Frankfurt am Main. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht gegenüber dem privaten
Endverbraucher.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder
der daneben abgeschlossenen individuellen Verträge ganz oder teilweise
ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Frankfurt am Main, den 16.10.2003
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